Patente: Die Drittmittel von morgen?


Autor*in: Jan Henning Rogge

Wer als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler eine Erfindung macht, steht vor einem Dilemma: publizieren oder patentieren? Juniorprofessorin Dr. Sabrina Backs von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften weiß, warum. Sie forscht zu akademischen Patenten.

Bis zu zehn Patentanmeldungen gehen jedes Jahr aus Erfindungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der Universität Bielefeld hervor. Vorne mit dabei sind Forschende aus Physik, Chemie und Biologie. So hält die Universität Bielefeld heute Patente für Nano-Membranen, Verfahren bei der Herstellung von Biopharmazeutika oder die nachhaltige Produktion von Industriechemikalien. Das kann sich für alle Beteiligten rechnen.

Publikation versus Patentanmeldung

Das Dilemma: Viele Erfinderinnen und Erfinder sehen eher den wissenschaftlichen als den wirtschaftlichen Nutzen. „Nach meiner Einschätzung sind Patente in der Wissenschaft bislang noch nicht wirklich eine akademische Währung“, sagt Dr. Sabrina Backs. Sie ist seit 2017 Juniorprofessorin für Gründungsmanagement/ Gender im Gründungsprozess an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. 2016 widmete sie sich in einem Buch dem Thema Hochschulpatente und deren Einfluss auf die Wirtschaft. „Die Währung, die wir haben, um die Reputation aufzubauen sind, sicherlich Publikationen in wissenschaftlichen Journalen.“

Doch wird eine Erfindung publiziert, kann sie nicht mehr zum Patent angemeldet werden. Ein Patentverfahren dauert aber ein bis anderthalb Jahre – so lange muss die Publikation dann warten. „Das ist insofern schlecht, wenn ich zum Beispiel promovieren oder mich habilitieren möchte. Dann ist die akademische Währung die Publikation.“ Immerhin: „Befragungen haben ergeben: Wenn man schon fortgeschrittener in der akademischen Karriere ist und zum Beispiel schon eine Vollprofessur hat, dann ist es sicherlich einfacher die Entscheidung zu treffen, dem Patent den Vorrang zu geben“, sagt Sabrina Backs.

Bei Erfindungen von Universitätsangestellten handelt es sich, wie in der Privatwirtschaft auch – um sogenannte Arbeitnehmer- oder Diensterfindungen. Unterschiede gibt es aber in der Art der Nutzung: „Die Universität hat vielleicht mehr Interesse daran, so ein Patent zu vermarkten, während ein Unternehmen mehr Interesse daran hat, das für Wettbewerbsvorteile zu nutzen und andere davon auszuschließen“, erklärt Sabrina Backs.

Forschende am Gewinn beteiligt

Gleich sind aber die Vorgaben. „Man hat die Pflicht, eine Erfindung in der Dienstzeit oder innerhalb der Dienstaufgabe zu melden. Dafür gibt es typischerweise an jeder Universität eine Stelle, die sich darum kümmert.“ An der Universität Bielefeld ist diese Stelle beim Dezernat Forschungsförderung & Transfer angesiedelt. Doch nicht jede Erfindung, die hier gemeldet wird, wird auch automatisch patentiert: „Es geht dann darum, zu prüfen, wie die Erfindungshöhe ist, ob eine Anmeldung zu einem Patent erfolgen kann oder nicht.“

Weil solche Einschätzungen komplex sind, arbeiten Universitäten hier mit Patentverwertungsagenturen zusammen, die auch Interessenten aus der Wirtschaft vermitteln. „Die Universität kann dann entscheiden, ob sie diese Erfindung verwerten möchte oder nicht. Wenn sie das tut, würde sie alle Kosten für die Patentanmeldung übernehmen, und damit natürlich auch alle Rechte.“ Leer gehen Erfinder oder Erfinderin aber auch nicht aus. „Sie werden genannt und würden auch mit am Verwertungsgewinn partizipieren.“ Nimmt die Universität das Patent nicht auf, geht es zur freien Verwertung an sie zurück.

Von den Lizenzgebühren profitieren

Dass Hochschul-Patente jemals in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung die Drittmittel von morgen werden, glaubt Professorin Dr. Sabrina Backs allerdings nicht, und doch lassen sich mit ihnen durchaus Einnahmen generieren. Wirtschaftsunternehmen haben mitunter großes Interesse daran, Patente aus der universitären Forschung zu benutzen. Die dafür anfallenden Lizenzgebühren kommen Hochschulen und Erfindern zu Gute.

Preis für Erfinderinnen und Erfinder

Um Erfindungen und damit mögliche Patente geht es auch beim „Jörg Schwarzbich Inventor Award“, der in den kommenden zehn Jahren bei der jährlichen Mitgliederversammlung der Universitätsgesellschaft Bielefeld verliehen werden soll. Der Bielefelder Unternehmer Jörg Schwarzbich stellt dafür ab 2019 ein jährliches Preisgeld in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung. Der Preis wird in enger Zusammenarbeit mit der Universität Bielefeld ausgelobt und gemanagt. Die Administration wird von Juniorprofessorin Dr. Sabrina Backs mit ihrem Team übernommen.

Dieser Artikel ist eine Vorabveröffentlichung aus „BI.research“, dem Forschungsmagazin der Universität Bielefeld. Die neue Ausgabe des Magazins erscheint im Mai 2019.