Universität Bielefeld bis 31. Januar im reduzierten Basisbetrieb


Autor*in: Universität Bielefeld

Nachdem die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen am Dienstag den seit Mitte Dezember geltenden Lockdown für ganz Deutschland bis zum 31. Januar verlängert haben, ist für Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Corona-Schutzverordnung erlassen worden. Eine Konsequenz: Die Universität Bielefeld bleibt bis zum 31. Januar 2021 im reduzierten Basisbetrieb.

‚Wir setzen darauf, dass die nächsten Wochen eine Entspannung des Infektionsgeschehens bringen. Denn wir sehnen uns alle nach mehr „Normalität“ und danach, wieder gemeinsam in der gewohnten Form in der Universität arbeiten zu können. Vorerst sind aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen und der besorgniserregenden Situation in den Krankenhäusern aber leider weiterhin weitreichende Einschränkungen nötig‘, heißt es in einer Mail des Rektorats an die Studierenden und Lehrenden.

Diese jetzige Regelung der Universität bedeutet unter anderem, dass Wissenschaftler*innen sowie Beschäftigten in Technik und Verwaltung bis auf einzelne Ausnahmen grundsätzlich zuhause arbeiten, auch ist die Universität weiterhin für Publikumsverkehr geschlossen. Gemäß der Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen finden Lehre und Prüfungen grundsätzlich weiterhin online statt. Mehr Hinweise auf der Informationsseite zum Coronavirus.